Rechtsprechung
BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 292/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,36091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01
Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer …
Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 292/02
Die insoweit erforderliche Glaubhaftmachung verlangt Angaben, aus denen sich ergibt, in welcher Form, für welche Dienstleistungen, von wem, in welchem Gebiet und Umfang sowie seit wann die angemeldete Angabe im Verkehr nach Art einer Marke eingesetzt worden ist (stRspr vgl zB BPatG GRUR 2000, 428 - Farbmarke gelb/schwarz, MarkenR 2002, 348 - farbige Arzneimittelkapsel). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 292/02
Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 1999, 1089 - YES). - BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95
Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne
Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 292/02
Die insoweit erforderliche Glaubhaftmachung verlangt Angaben, aus denen sich ergibt, in welcher Form, für welche Dienstleistungen, von wem, in welchem Gebiet und Umfang sowie seit wann die angemeldete Angabe im Verkehr nach Art einer Marke eingesetzt worden ist (stRspr vgl zB BPatG GRUR 2000, 428 - Farbmarke gelb/schwarz, MarkenR 2002, 348 - farbige Arzneimittelkapsel). - BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99
OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der …
Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 292/02
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK; MarkenR 2005, S 145 - BerlinCard). - BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden …
Auszug aus BPatG, 16.08.2005 - 33 W (pat) 292/02
Zu berücksichtigen ist zwar, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit all seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer zergliedernden Betrachtungsweise zu unterziehen, so dass bei aus mehreren Wörtern bestehenden Marken das Vorliegen des Schutzhindernisses gemäss § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für die Wortfolge in ihrer Gesamtheit festzustellen ist (BGH MarkenR 2000, 420 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).